Elterninformation zur Bläserklasse
Bildung der Bläserklasse
1. Nachdem im Schuljahr 2005/06 bereits mit dem Projekt Bläserklasse in der Jahrgangsstufe 5 begonnen wurde, soll auch im kommenden Schuljahr eine Bläserklasse, ebenfalls in der Jahrgangsstufe 5, eingerichtet werden.
2. Die Teilnahme an der Bläserklasse ist freiwillig. Die Aufnahme an der Steinmühle wird nicht mit der gewünschten Teilnahme an der Bläserklasse verknüpft. Die Bewerbung um eine Teilnahme an der Bläserklasse erfolgt nach der Aufnahme an der Steinmühle.
3. Die Besetzung der Bläserklasse soll 24 Schülerinnen und Schüler - je zur Hälfte aus den Klassen 5a und 5b - umfassen. Bei einer höheren Bewerberzahl als 24 wird die Auswahl von der Schulleitung unter Mitwirkung der Fachschaft Musik getroffen.
4. Nach der Bildung der Bläserklasse im neuen Schuljahr erfolgt nach einer einführenden „Kennenlernphase“ die Wahl und Zuordnung der Instrumente. Die Instrumentenzuordnung wird nach Nennung eines Instrumentenwunsches (Erst-, Zweit-, Drittwahl) durch den Bläserklassenlehrer vorgenommen.
Durchführung der Bläserklasse
5. Schülerinnen und Schüler erlernen in einem zweijährigen Projekt (Klasse 5/6) systematisch ein Orchesterblasinstrument (Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba, Klarinette, Saxophon, Querflöte).
6. Der Bläserklassenunterricht ist dreistündig. Eine Unterrichtsstunde wird als 45¬minütiger Instrumentalunterricht (Unterricht in der Instrumentengruppe) in der Mittagsfreizeit unter Anleitung von Instrumentallehrern von der Musikschule durchgeführt. Der Ensembleunterricht (gesamte Bläserklassengruppe) findet unter Leitung des Musiklehrers während der beiden regulären Musikstunden statt.
7. Häusliches Üben - auch am Wochenende - ist sowohl für den individuellen Lernfort¬schritt als auch für den Erfolg des Gesamtprojekts unbedingte Voraussetzung.
Kosten der Bläserklasse
8. Die Kosten für den Instrumentalunterricht in der Gruppe bei einem Lehrer der Musikschule betragen zurzeit 25,-€ im Monat. Dazu kommt die Instrumentenmiete in Höhe von 10,-€. Die monatlichen Gesamtkosten belaufen sich somit auf 35,-€.
9. Der Förderverein der Steinmühle hat sich bereit erklärt, bedürftigen Eltern in Härtefällen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Fortführung der Bläserklasse
10. Die Bläserklasse endet als Unterrichtsprojekt mit Abschluss der Klasse 6. Die gemieteten Instrumente müssen dann zurückgegeben werden. Eine Fortführung ab Klasse 7 in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften (Bläsergruppe) ist denkbar. Das bedeutet, dass die Eltern dann selbstständig für Unterricht und den Erwerb bzw. die Miete eines Instrumentes, z.B. über die Musikschule, sorgen müssten. Die Schule stellt jedoch nach Möglichkeit ebenfalls Instrumente zur Vermietung bereit.


