Schule Schule

Hinweis:

 

Diese Schulordnung ist eine überarbeitete Fassung der Schulordnung aus dem Jahr 2007. Sie wird vom 24. Oktober 2011 an durch die Schulleiter in Kraft gesetzt. Die Verabschiedung in der Gesamtkonferenz erfolgt im Laufe dieses Schuljahrs.

 

 

Präambel

 

Erfolgreiches Arbeiten und Lernen sind ebenso wie ein friedliches Miteinander nur dann möglich, wenn wir uns gegenseitig achten und respektieren. Die Bereitschaft zur Einhaltung bestimmter Regeln ist erforderlich. Dafür sind wir alle – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer - gemeinsam verantwortlich.

   

Die Steinmühle bietet vielfältige Möglichkeiten und Freiräume zur Entfaltung. Wer aber die Grenzen dieser Freiräume verletzt, wird Einschränkungen und zusätzliche Verpflichtungen hinnehmen müssen. Alle Handlungen, die andere Menschen körperlich oder seelisch verletzen oder gegen Sachen gerichtet sind, sind unerwünscht und werden auch im Sinne der Verordnungen „Ordnungsmaßnahmen“ und „pädagogische Maßnahmen“ sanktioniert.

 

 

(Hinweis: Pädagogische Maßnahmen werden durch § 82 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt

Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 467))

A. Unterricht

 

1.

Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingelzeichen; jeder befindet sich auf seinem Platz, Arbeitsmaterialien liegen auf dem Tisch. Ist der Lehrer oder die Lehrerin fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, teilt der Klassen- bzw. Kurssprecher dies im Sekretariat mit. Der Rest der Lerngruppe bleibt im Unterrichtsraum.

 

2.

Verhalten im Unterricht

Alle am Unterricht Beteiligten sollen durch ihr Verhalten dazu beitragen, ein positives Unterrichtsklima zu bewahren bzw. zu schaffen. Dazu gehört insbesondere:

 

3.

Aus Rücksicht allen anderen gegenüber ist während der Unterrichtszeit jeglicher Lärm auf dem Flur und dem großen und kleinen Schulhof zu vermeiden. Schülerinnen und Schüler verhalten sich in den Klassenräumen ruhig, auch wenn die Lehrkraft nicht anwesend ist.

 

4.

Entspannungsphasen werden dem Unterrichtsverlauf entsprechend festgelegt. Sie finden in der Klasse statt und dauern maximal drei Minuten.

 

5.

Das Trinken ist im Unterricht ausdrücklich erlaubt. Essen sollte in den Pausen stattfinden.

 

6.

Nach Absprache in den Klassen und Kursen wird ein Ordnungsdienst bestimmt.

 

7.

Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum in ordentlichem Zustand hinterlassen, d.h. die Tafel ist gereinigt und es liegt kein Müll herum. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind zusätzlich:

 

8.

Unterrichtsschluss: Lehrerinnen und Lehrer haben auf einen pünktlichen Unterrichtsschluss zu achten. Dies gilt auch bei Klassenarbeiten und Klausuren. Die Unterrichtsräume werden unmittelbar nach dem Klingelzeichen verlassen.

 

9.

Zur Einübung selbstständigen Arbeitens sind Hausaufgaben ein wichtiges Mittel. Über die Konsequenzen für wiederholt nicht gemachte Hausaufgaben entscheiden die Lehrkräfte.

 

 

10.

Sollten Schüler oder Schülerinnen durch Krankheit oder aus nicht vorhersehbarem Grund verhindert sein die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler oder Schülerinnen die Schule umgehend. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler oder Schülerinnen der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Sollten Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, liegt es in ihrer Verantwortung, zeitnah versäumte Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten. Lehrer und Schüler unterstützen diese Schülerinnen und Schüler bei der Besorgung der entsprechenden Materialien. Sie unterstützen sie auch bei der Aufarbeitung der entstandenen Defizite.

 

11.

Elektronische Geräte wie Handys, Smartphones, MP3-Player u.ä. sind während des Unterrichts abgeschaltet.

 

12.

Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur mit Zustimmung der Beteiligten und der Schulleitung gestattet.

 

 

B. Pausen

 

1.

Die 1. Pause findet als offene Pause statt. In der 2. Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume, die Lehrkräfte schließen die Tür.

 

2.

In den Pausen besteht die Möglichkeit der Nutzung der Bibliothek, in den Mittagspausen die Nutzung des Foyers im Forum durch Ganztagsschüler- und -schülerinnen. Bei besonderen Wetterlagen (z.B. Regen) dürfen die Schüler und Schülerinnen sich in den Klassenräumen aufhalten.

 

3.

Die Namen der Klassensprecher bzw. Klassensprecherinnen, die im Bedarfsfall Ansprechpartner für die aufsichtsführenden Lehrer sind, werden an den Klassenraumtüren innen ausgehängt.

 

4.

Schüler und Schülerinnen, deren Klassenräume geschlossen bleiben, halten sich nicht im Schulgebäude auf.

 

5.

Wenn in besonders begründeten Fällen Schüler oder Schülerinnen sich während der geschlossenen Pause in der Klasse aufhalten dürfen, ist dies den jeweils aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrern mitzuteilen.

 

6.

Klassenräume, die durch Müll oder Unordnung in einem verwahrlosten Zustand sind, sollten während der Pausen geschlossen bleiben. Klassenräume, auf die das wiederholt zutrifft, bleiben nach Absprache mit der Schulleitung für einen angemessenen Zeitraum geschlossen.

 

7.

Flure und Klassenzimmer sind in den Pausen (einschließlich Mittagspause) beruhigte Zonen.

 

8.

Ballspielen ist möglich und erwünscht in den ausgewiesenen Bereichen (siehe Plan). Für die Benutzung von Skateboards, Inlineskates etc. gibt es aus Sicherheitsgründen gesonderte Regelungen.

Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten. Es kann in Ausnahmefällen unter Aufsicht auf dem Sportplatz gestattet werden.

 

9.

In der Cafeteria wird rücksichtsvolles und höfliches Verhalten erwartet. Besonders in den großen Pausen hat der Einkauf Vorrang vor dem bloßen Aufenthalt.

Die Regeln und Ordnungen in der Schülerbibliothek, im Forum, im Centrum, im Speisesaal und im Oberstufenraum sind entsprechend zu befolgen.

 

 

C. Allgemeines Verhalten

 

1.

Wo viele Menschen zusammenleben, sind Konflikte normal. Meinungsverschiedenheiten, Missverständnisse oder Streit kommen auch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern immer wieder vor. Die Konflikte sind friedlich und konstruktiv zu lösen. Gegebenenfalls sollten sich die am Konflikt Beteiligten bei einem Vermittler Rat und Unterstützung holen.

 

2.

Beleidigung, Demütigung, Androhung von Gewalt, Missachtung der Privatsphäre des Einzelnen im Schutz der Anonymität (z. B. in elektronischen Medien) sind keine akzeptable Form des Umgangs miteinander und werden nicht geduldet.

 

3.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen das Pausengelände (siehe Plan) aus Gründen der Sicherheit und des Versicherungsschutzes während der Unterrichts- und Pausenzeiten (inkl. Mittagspause) nicht verlassen.

 

4.

Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Für das Rauchen außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der Schulzeit gelten besondere Regelungen.

 

5.

Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten.

 

6.

Das Mitbringen und die Benutzung von elektronischen Spielgeräten ist in den Klassen 5 und 6 nicht erlaubt.

 

7.

Abfälle und Müll gehören in die Abfallkörbe und Mülleimer. Im gesamten Schulbereich wird Mülltrennung praktiziert (Papier, Gelber Sack, Restmüll).

 

8.

Schäden und Mängel im Klassenraum oder auf dem Schulgelände werden so schnell wie möglich dem Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin gemeldet.

 

9.

Über Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sollte zunächst der unterrichtende oder der aufsichtführende Lehrer oder der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin informiert werden. Der Unfall muss so noch am selben Tag im Sekretariat mitgeteilt werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bei Unfällen in der Schule oder bei Schulveranstaltungen sind umgehend die Eltern zu informieren.

 

10.

Beim Fahrzeugverkehr auf den Parkplätzen, auf dem Schulhof und am Eingang des Schulgeländes (Rondell) ist von allen Verkehrsteilnehmern auf rücksichtsvolles Verhalten zu achten.

 

 

Gültigkeit dieser Schulordnung

Diese Schulordnung tritt am 24. Oktober 2011 in Kraft und gilt an Unterrichtstagen von 7.30 Uhr bis 17:00 Uhr und für sonstige schulische Veranstaltungen entsprechend.

 

 

Marburg, im Oktober 2011

 

Für die Schulleitung:

 

B. Gemmer, Schulleiter

B. Holly, Schulleiter